Aufgaben einer Personenbetreuungskraft
Personenbetreuer/in dürfen folgende Aufgaben durchführen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern) etc...
- Unterstützung bei der Lebensführung
Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen. - Gesellschafterfunktion
Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten. - Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person.
- Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel, beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt.
Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegen sprechen, dürfen auch folgende Tätigkeiten durchführen werden:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme.
- Unterstützung bei der Körperpflege.
- Unterstützung beim An- und Auskleiden.
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten.
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer.
Folgende Tätigkeiten dürfen nur dann ausgeübt werden, wenn diese von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/ einem Arzt delegiert/übertragen wurden:
- Jegliche pflegerische Tätigkeiten.
- Folgende ärztliche Tätigkeiten:
- Verabreichung von Medikamenten,
- Anlegen von Bandagen und Verbänden,
- Anführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona,
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens,
- einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie
- weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten,
sofern diese einen zu den in den genannten Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen.
Nähere und weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Bundessozialministeriums.